Am 3. April ist die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft getreten. Auch nach Wegfall vieler Maßnahmen, ist es unser Ziel, alle am Kursgeschehen beteiligte Personen weiterhin bestmöglich vor Infektionen zu schützen.
In § 2 der neuen Verordnung werden allgemeine Empfehlungen formuliert, die auch für Volkshochschulen gelten. Wir bitten Sie, diese einzuhalten:
• das Tragen einer medizinischen oder Atemschutzmaske (FFP 2 oder vergleichbar) in Innenräumen, insbesondere wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann
• das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 m
• Bei Covid-19-typischen Krankheitssymptomen (z. B. Fieber, Husten, Halsschmerzen, Atemproblemen) besteht weiterhin Zutrittsverbot.
• regelmäßiges Belüften der Unterrichtsräume
• Die bisherige 3-G-Kontrolle entfällt.
Weiterführende Infos: